Der Hygieneplan

 

Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind öffentlich zugängliche und begehbare Einrichtungen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen, um besonders Infektionsrisiken zu vermeiden bzw. zu minimieren. 

 

Bei unserer Tätigkeit erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine hausspezifische Struktur, die für alle späteren Maßnahmen die Arbeitsgrundlage bildet. Unsere Desinfektoren sind fachlich befähigt, die notwendigen Hygienepläne zu erstellen! Hierbei kommen grundsätzlich folgende Schwerpunkte zur Anwendung:

 

  • Analyse von hausspezifischen Infektionsgefahren;
  • Schwachstellen-Ermittlung und Bewertung dieser Risiken;
  • Risikominimierung / erforderliche Sofortmaßnahmen zur Behebung;
  • Festschreibung verbindlicher Hygienestandards für Ihr Haus;
  • Dokumentation / Schulungen / Seminare; 
  • Eingliederung in das Qualitätssicherungskonzept;
  • kontinuierliche Überwachung und Beratung;

 

Unsere staatlich geprüften Desinfektoren sind spezialisiert für:

 

Hotelbetriebe, Pflegeheime, Kindergärten, Polizeidienststellen, Tatoo-Piercing-Studios, Zahnarztpraxen sowie Schulen.

Rückruf: +49 (0) 30 / 944 19 730